Haftungserklärung
Der/Die Unterzeichnende erklärt hiermit ausdrücklich und unwiderruflich für die durch ihn/sie und sein/ihr Fahrzeug verursachte Personen-, Sach- und Vermögensschäden oder sonstigen Schäden im Bereich der Wettbewerbsstrecke oder deren Einrichtungen allein die zivil- und strafrechtliche Haftung zu übernehmen. Er/Sie nimmt zur Kenntnis, dass der Veranstalter sowie alle mit dieser Veranstaltung in Verbindung stehenden Behörden, Organisationen und Einzelpersonen den Benützern der Wettbewerbsstrecke oder durch diese entsteht, ablehnt. Sollte durch ein Schadensereignis von Dritten Personen gegenüber dem Veranstalter Schadenersatzansprüche gestellt werden, so sind diese vom Verursacher schad- und klaglos zu halten. Ich nehme zur Kenntnis, dass während der Veranstaltung produzierte Foto-, Film- und Videoaufnahmen für PR-Zwecke erstellt werden, können daraus keine wie immer gearteten Ansprüche entstehen, auch wenn diese Veröffentlichung in keinem unmittelbaren Zusammenhang mit der Veranstaltung steht. Mit der Abgabe der Nennung anerkenne ich die Teilnahmebedingungen laut Ausschreibung.
Organisatorische Hinweise
Die Verwendung von Handstoppuhren, unabhängig davon, ob diese analog oder digital anzeigen, ist erlaubt. Mechanisch angetriebene Zusatzinstrumente sind zulässig. Elektronische Zusatzinstrumente wie Fahrradcomputer oder ähnliches sind zulässig, wenn das Fahrzeug über keine andere funktionierende Geschwindigkeits- und Distanzanzeige verfügt. Ein allfälliges Verbot bestimmter Zusatzgeräte oder Hilfsmittel obliegt dem Veranstalter und wird in eventuellen Durchführungsbestimmungen schriftlich definiert.
Proteste
Für Einsprüche, Proteste und Berufungen gilt der FIVA-B Event Code-Austria Punkt 8
Werbung
Die vom Veranstalter abgeschlossene Werbung mit Sponsoren muss auf den vom Veranstalter beigestellten Unterlagen (z. B. Startnummern) in vollem Umfang verwendet werden. Persönliche Werbungen am Fahrzeug müssen mit dem Veranstalter abgestimmt werden.
Allgemeines
Die Veranstaltung wird nach den FIVA-Bestimmungen durchgeführt, die Fahrtleitung erhält sich jedoch Ergänzungsbestimmungen vor. Im Zuge der Ausgabe der Fahrtunterlagen findet eine technische Abnahme statt. Diese entbindet den/die Fahrer/in jedoch nicht von der Verantwortung für die Betriebs- und Verkehrssicherheit seines/ihres Fahrzeuges. Fahrzeuge mit groben technischen Mängeln, ungültiger oder fehlender Begutachtungs-Plakette (ausgenommen Teilnehmer mit Probekennzeichen und ausländische Teilnehmer, siehe dazu Punkt Probekennzeichen u.a), sowie wissentlich falsch angegebenem falschen Baujahr werden nicht zum Start zugelassen. Während der gesamten Veranstaltung ist die StVO genauestens einzuhalten, ebenso darf eine Schnittgeschwindigkeit von 50 km/h nicht überschritten werden. Die Fahrtleitung behält sich das Recht vor Fahrer/Innen, welche diese Bestimmungen nicht einhalten zu disqualifizieren. Der Veranstalter lehnt jede Verantwortung für Personen- oder Sachschäden oder ähnliches, welche während der Veranstaltung entstehen, ab. Jede/r Fahrer/in hat die Verantwortung für die von ihm/ihr bzw. seinem/ihrem Fahrzeug verursachten Personen- und Sachschäden oder ähnlichem zu tragen. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Veranstaltung zu verschieben oder abzusagen, sowie Nennungen ohne Abgabe von Gründen abzuweisen.
Die Mitglieder und Veranstalter der ÖTZTAL CLASSIC 2018 würden sich sehr freuen Sie bei dieser Veranstaltung begrüßen zu dürfen.